Die Jahresbeiträge bestehen beim FC Laufenburg-Kaisten aus 2 Teilen.
- Ein fixer Jahresbeitrag.
- Ein jählicher Helfer Beitrag. Dieser kann über Arbeitstunden oder einem finanziellen Beitrag erfüllt werden. Siehe Helferreglement
Administrative Gebühren welche wir von den Fussballverbänden SFV und FVNWS erhalten werden den Mitgliedern ebenfalls in Rechnung gestellt. Diese fallen z.B an bei.
- Neu / Wiederanmledungen Junioren E - Akive
- Übertritt von JuniorInnen F zu JuniorInnen E
- Vereinswechsel
In der Regel sind das CHF 50.-
Mitgliedschaft, Beiträge und Austritt
1. Beitritt und Sistierung
2. Regelungen bei Kategoriewechseln
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Wechsel in eine höhere Alterskategorie: Für den Wechsel gilt grundsätzlich der zu Jahresbeginn entrichtete Beitrag. Wer beispielsweise im Sommer in eine Altersstufe mit einem höheren Beitrag aufsteigt, muss die den höhren Betrag erst ab dem kommenden Vereinsjahr.
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Wechsel in eine günstigere Kategorie: Auch beim Wechsel in eine preiswertere Kategorie (wie beispielsweise von der 2. Mannschaft zu den Senioren) bleibt der zu Jahresbeginn bezahlte Beitrag für das laufende Jahr bestehen. Der reduzierte Tarif greift erst ab dem darauffolgenden Kalenderjahr.
3. Austrittsbestimmungen
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Aktivmitglieder sowie A- und B-Junioren: Ein Austritt für diese Kategorien ist jeweils nur auf das Saisonende (30. Juni) oder auf das Ende der Vorrunde (31. Dezember) möglich.
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Übrige Mitglieder: Alle weiteren Mitglieder können ihren Austritt jederzeit schriftlich erklären. Die Mitgliedschaft erlischt an dem Tag, an dem die Kündigung beim Vorstand eingeht.
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Finanzielle Verpflichtungen: Austretende Personen schulden dem Verein den vollständigen Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr sowie allfällige weitere Gebühren gemäss der Statuten. Der Vorstand kann – ist dazu jedoch nicht verpflichtet – einem austretenden Mitglied auf schriftlichen Antrag hin einen Teil dieser Verpflichtungen erlassen.
Allgemeines
- Der Mitgliederbeitrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
- Nach 30 Tagen werden die Mitglieder an die ausstehende Zahlung erinnert. Nach 10 weiteren Tagen ohne Zahlungseingang erfolgt eine Mahnung sowie der gleichzeitige Ausschluss vom Trainings- und Spielbetrieb, bis der Mitgliederbeitrag bezahlt ist
- Mitglieder, die in der 2. Hälfte des Vereins-/Geschäftsjahres beitreten, bezahlen einen reduzierten Mitgliederbeitrag.
- Für die Versicherung gegen Unfall ist jedes Mitglied selber verantwortlich.